Traceability, die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Prozessen, rückt zukünftig zunehmend in den Vordergrund unternehmerischen Handelns. Seit dem 01.01.2005 ist die EU-Verordnung Nr. 178/2002 in Kraftgetreten, in der u.a. die Rückverfolgbarkeit der Produkte aus der Lebensmittelindustrie quasi als nationales Gesetz vorgeschrieben ist (siehe Art. 3
Nr. 15 EU VO 178/2002). Doch unabhängig von der supranationalen Gesetzgebung, speziell in der Lebensmittelbranche, implementieren bereits viele Unternehmen unterschiedlicher Branchen Traceability-Systeme, um das Produkthaftungsrisiko zu senken und damit Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen. …

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Erschienen in Quality Engineering, 9/2005, S. 12-13
Autor: Florian Schoetzke

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